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Pflegegrad

COPD Pflegegrad: Welcher Pflegegrad bei GOLD 3 und GOLD 4?

Für COPD gibt es keinen automatischen Pflegegrad, auch nicht bei GOLD 3 oder GOLD 4. Entscheidend ist, wobei jemand Hilfe braucht: wo Atemnot, Sauerstoff und Inhalieren in der Begutachtung Punkte bringen, was mit der alten Pflegestufe ist und wie man schlechte Tage belegt.

Redaktion Widerspruch-Pflegegrade.de · Stand · 3 Min. Lesezeit · 8 amtliche Quellen

Einen festen Pflegegrad für COPD gibt es nicht – auch nicht für GOLD 3 oder GOLD 4. Für den Pflegegrad zählt nicht die Diagnose, sondern, wobei jemand im Alltag die Hilfe anderer Menschen braucht (§ 14 Abs. 1 SGB XI). Daraus entstehen Punkte, und die Punkte ergeben den Pflegegrad.

Pflegegrad bei COPD: Was zählt

  • Nicht die Schwere der Erkrankung, sondern allein die Schwere der Beeinträchtigung der Selbständigkeit bestimmt den Pflegegrad (Begutachtungs-Richtlinien, Kap. 5.8.1). Eine Liste von Diagnosen reicht dem Gutachten nicht (Kap. 5.5.2).
  • GOLD 1 bis 4 ist eine ärztliche Einteilung der COPD. Im Begutachtungsinstrument kommt sie nicht vor (Anlage 1 SGB XI).
  • Gezählt wird nur personelle Hilfe. Wer etwas mühsam, langsam oder mit Hilfsmittel, aber ohne fremde Hilfe schafft, gilt dabei als selbständig (BRi Kap. 5.8.3). Das Sauerstoffgerät allein bringt also keine Punkte, die Hilfe damit kann zählen.
  • Die Einschränkungen müssen voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen (§ 14 Abs. 1 SGB XI).

Welcher Pflegegrad bei COPD GOLD 3 oder GOLD 4?

Das hängt allein von den Gesamtpunkten ab. Zwei Menschen mit GOLD 4 können ganz unterschiedliche Pflegegrade haben – oder einer keinen. Die Schwellen (§ 15 Abs. 3 SGB XI):

§ 15 Abs. 3 SGB XI, für Erwachsene, Recht 2026
PflegegradGesamtpunktemehr dazu
112,5 bis unter 27Pflegegrad 1
227 bis unter 47,5–
347,5 bis unter 70Pflegegrad 3
470 bis unter 90Pflegegrad 4
590 bis 100–

Wie die Punkte aus den sechs Modulen gewichtet werden, zeigt die Pflegegrad-Punkte-Tabelle. Für Anträge ab 2027 sieht der Regierungsentwurf andere Schwellen vor (Art. 1 Nr. 16 des Entwurfs, Stand 16.10.2026, nicht beschlossen; Pflegereform 2027).

Wo COPD in der Begutachtung Punkte bringen kann

Anlage 1 und 2 SGB XI; Erläuterungen: BRi Kap. F 4.1.4–4.1.5, F 4.4.4–4.4.6, F 4.5.1–4.5.15, F 4.6.2
Modul (Gewicht)KriteriumWas zählt (Beispiele)
1 Mobilität (10 %)1.5 TreppensteigenBegleitung, weil Sturzgefahr besteht, oder Stützen und Festhalten. Wird auch bewertet, wenn es zu Hause keine Treppe gibt.
1 Mobilität1.4 Fortbewegen in der WohnungUnterhaken, Stützen, Rollator bringen lassen; nur wenige Schritte möglich
4 Selbstversorgung (40 %)4.4 Duschen und BadenHilfe beim Ein- und Aussteigen, Abtrocknen, Haarewaschen, Anwesenheit aus Sicherheitsgründen
4 Selbstversorgung4.5 / 4.6 An- und AuskleidenKleidung anreichen oder halten, Schuhe anziehen, Knöpfe und Schnürsenkel
5 Krankheit und Therapie (20 %)5.1 MedikationHilfe bei Dosieraerosol oder Pulverinhalator, Tabletten stellen oder geben
5 Krankheit und Therapie5.4 Absaugen und SauerstoffgabeSauerstoffbrille oder Maske für die nächtliche Druckbeatmung an- und ablegen, Inhalationsgerät bereitstellen und reinigen, Absaugen
5 Krankheit und Therapie5.11 Therapie zu HauseAtemübungen als Eigenübungen aus einer Heilmitteltherapie, aufwendige Maßnahmen zum Abhusten von Sekret (Absaugen zählt unter 5.4)
5 Krankheit und Therapie5.12 zeit- und technikintensive MaßnahmenBeatmung zu Hause, die zeit- und technikintensiv ist und von geschulten Pflegepersonen ständig überwacht wird
5 Krankheit und Therapie5.13–5.15 Arzt- und Therapiebesucheregelmäßige Begleitung zum Lungenfacharzt, zur Atemphysiotherapie oder zur Klinikambulanz
6 Alltag (15 %)6.2 Ruhen und SchlafenHilfe beim Zubettgehen oder nachts, zum Beispiel beim Lagewechsel oder Toilettengang
  • In Modul 5 zählt, wie oft jemand hilft. Beispiel: Hilfe beim Dosieraerosol morgens und abends plus zweimal täglich das Inhalationsgerät bereitstellen und reinigen = vier Maßnahmen am Tag (die Maßnahmen aus 5.1 bis 5.7 werden zusammengezählt). Das sind 2 Einzelpunkte; bleibt es dabei, gibt das 10 gewichtete Punkte für Modul 5 (Anlage 1 und 2 SGB XI).
  • Nur ärztlich angeordnete Maßnahmen, die voraussichtlich mindestens sechs Monate nötig sind, gehen in Modul 5 ein (BRi Kap. 5.9.5).
  • Einkaufen, Putzen und Kochen erfasst das Gutachten gesondert, in den Pflegegrad fließt das nicht ein (Anlage 2 Nr. 8 SGB XI, BRi Kap. 5.8.1). Die Einschränkungen dahinter, etwa beim Gehen oder Treppensteigen, werden in den Modulen bewertet (§ 14 Abs. 3 SGB XI).

Tragen Sie die Einstufungen aus dem Gutachten in den kostenlosen Pflegegrad-Rechner ein: Sie sehen die Punkte je Modul, den Pflegegrad und wie viel bis zum nächsten fehlt.

Punkte bei COPD nachrechnen →

Pflegestufe bei COPD: Der alte Begriff

„Pflegestufe“ gab es nur bis 31.12.2016. Seit 2017 gelten Pflegegrade und Punkte statt Pflegeminuten. Wer heute nach „COPD GOLD 3 Pflegestufe“ sucht, braucht also den Pflegegrad. Was aus den alten Stufen wurde: Zeitaufwand-Tabelle.

Schlechte Tage und Verschlechterungen belegen

  • Atemnot schwankt. Die Gutachterin muss Tagesformschwankungen erfassen (BRi Kap. 5.5.2). Ist die Hilfe mindestens einmal pro Woche nötig, wenn auch nicht täglich, zählt der Wochenverlauf, nicht nur der Tag der Begutachtung (Kap. 5.8.3).
  • Hilfe, die voraussichtlich kürzer als sechs Monate oder seltener als einmal pro Woche nötig ist, zählt nicht (Kap. 5.8.2). Ausnahme Modul 5: Dort zählen auch regelmäßige monatliche Maßnahmen, etwa ein Arztbesuch mit Begleitung einmal im Monat (Anlage 1 SGB XI).
  • Ein Pflegetagebuch über eine Woche zeigt, wann und wobei geholfen wird: Inhalieren, Sauerstoff, Duschen, Treppe, Nacht. Gutachterinnen werten es aus, ebenso Arzt-, Krankenhaus- und Reha-Berichte (Kap. 5.5.1).
  • Am Termin konkret sagen, was nicht mehr ohne Hilfe geht und wie oft. Vorbereitung: Pflegebegutachtung.

Gutachten zu niedrig?

Es kommt vor, dass im Gutachten „selbständig“ steht, obwohl täglich geholfen wird, oder dass Inhalieren dreimal am Tag als einmal pro Woche erscheint. Manchmal fehlen nur wenige Punkte bis zum nächsten Pflegegrad.

Häufige Fragen

Welchen Pflegegrad bekommt man bei COPD GOLD 3?

Keinen festen. Der Pflegegrad hängt von den Gesamtpunkten der Begutachtung ab, die GOLD-Einteilung ist dort kein Kriterium (§ 15 SGB XI, BRi Kap. 5.8.1).

Welcher Pflegegrad bei COPD GOLD 4?

Auch bei GOLD 4 entscheiden die Punkte: ab 47,5 Punkten Pflegegrad 3, ab 70 Punkten Pflegegrad 4 (§ 15 Abs. 3 SGB XI).

Bringt ein Sauerstoffgerät Punkte für den Pflegegrad?

Das Gerät allein nicht. Punkte kann es geben, wenn jemand beim An- und Ablegen der Sauerstoffbrille oder beim Bereitstellen und Reinigen des Inhalationsgeräts hilft (Anlage 1 Nr. 5.4 SGB XI, BRi F 4.5.4).

Was ist mit der Pflegestufe bei COPD?

Pflegestufen gab es bis 31.12.2016. Seit 2017 gilt der Pflegegrad, ermittelt in Punkten statt Minuten.

Zählen schlechte Tage bei der Begutachtung?

Ja, wenn die Hilfe regelmäßig mindestens einmal pro Woche nötig ist; dann zählt der Wochenverlauf (BRi Kap. 5.8.3). Ein Pflegetagebuch hilft, das zu belegen.

Pflegegrad zu niedrig? Erst Frist und Punkte prüfen.

Bescheid und Gutachten fotografieren: Sie sehen kostenlos, bis wann der Widerspruch da sein muss, und ob die Punkte im Gutachten richtig zusammengezählt sind. Den kurzen Brief zur Fristwahrung gibt es gratis. Das vollständige Schreiben mit Begründung kostet 99 € einmalig.

Kostenlos prüfen →

Quellen

Alle Angaben geprüft am an den Originaldokumenten.

  1. § 14 SGB XI – Begriff der Pflegebedürftigkeit – Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, zuletzt geändert 24.07.2026
  2. § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit – Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, zuletzt geändert 24.07.2026
  3. Anlage 1 SGB XI – Einzelpunkte der Module 1 bis 6 – Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, zuletzt geändert 24.07.2026
  4. Anlage 2 SGB XI – Bewertungssystematik – Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, zuletzt geändert 24.07.2026
  5. Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI (Begutachtungs-Richtlinien, BRi) – Medizinischer Dienst Bund, vom 26.08.2026, in Kraft seit 01.10.2026
  6. § 15 SGB XI – Stufen der Pflegebedürftigkeit (Fassung bis 31.12.2016, Abs. 3: Zeitaufwand je Pflegestufe) – Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de (Archivkopie, Internet Archive), Seitenstand 03.06.2016, außer Kraft seit 01.01.2017
  7. § 84 SGG – Widerspruchsfrist und Form – Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, zuletzt geändert 20.05.2026
  8. Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz – PNOG), Gesetzentwurf der Bundesregierung – Bundesministerium für Gesundheit, Kabinettsbeschluss 30.09.2026

Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage allgemein. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall – dafür sind z. B. Sozialverbände (VdK, SoVD), Pflegestützpunkte, Verbraucherzentralen oder eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt für Sozialrecht da.

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