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Pflegegrad

Pflegegrad 3: Wie viel Geld, Leistungen und Voraussetzungen 2026

Pflegegrad 3 ab 47,5 Punkten: 599 € Pflegegeld, bis zu 1.497 € für den Pflegedienst und alle weiteren Leistungen 2026. Voraussetzungen, Unterschied zu Pflegegrad 2 und was der Entwurf für 2027 vorsieht.

Redaktion Widerspruch-Pflegegrade.de · Stand · 3 Min. Lesezeit · 14 amtliche Quellen

Pflegegrad 3 bekommt, wer bei der Begutachtung 47,5 bis unter 70 Punkte erreicht. Das Gesetz nennt das „schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten“ (§ 15 Abs. 3 SGB XI). Das Pflegegeld bei Pflegegrad 3 beträgt 2026 599 € im Monat – 252 € mehr als bei Pflegegrad 2.

Pflegegrad 3: Wie viel Geld gibt es 2026?

BMG, Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 (Stand 04.11.2025); §§ 36, 37, 41, 42a, 43, 43c, 45b SGB XI
LeistungPflegegrad 3zum Vergleich PG 2
Pflegegeld (Pflege durch Angehörige)599 € / Monat347 €
Pflegesachleistung (Pflegedienst)bis 1.497 € / Monat796 €
Tages- oder Nachtpflegebis 1.357 € / Monat721 €
Pflegeheim (Pauschale für pflegebedingte Kosten)1.319 € / Monat, dazu Leistungszuschlag auf den Eigenanteil805 €
Entlastungsbetragbis 131 € / Monat131 €
Verhinderungs- und Kurzzeitpflegebis 3.539 € / Jahr3.539 €
  • Pflegegeld und Pflegedienst lassen sich kombinieren: Das Pflegegeld sinkt um den Anteil der genutzten Sachleistung (§ 38 SGB XI).
  • Wer Pflegegeld bezieht, muss halbjährlich eine Beratung zu Hause abrufen (§ 37 Abs. 3 SGB XI).
  • Verhinderungspflege durch Verwandte bis zum zweiten Grad oder Personen im selben Haushalt, die nicht erwerbsmäßig pflegen: in der Regel bis zum Doppelten des Pflegegeldes, also 1.198 € im Jahr. Nachgewiesene Kosten wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall kann die Kasse darüber hinaus erstatten, zusammen bis 3.539 € (§ 39 Abs. 3 SGB XI; BMG).

Alle Beträge für Pflegegrad 1 bis 5: Pflegegeld 2026.

Pflegegrad 3: Voraussetzungen

  • 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte aus sechs Modulen, die Selbstversorgung zählt mit 40 Prozent am meisten (Punkte-Tabelle).
  • Die Einschränkungen müssen voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen (§ 14 Abs. 1 SGB XI).
  • Antrag bei der Pflegekasse. Leistungen gibt es ab dem Tag des Antrags, frühestens ab dem Vorliegen der Voraussetzungen; wird der Antrag erst in einem späteren Monat gestellt, ab dem 1. des Antragsmonats (§ 33 Abs. 1 SGB XI).
  • In den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre pflegeversichert, auch als Familienversicherte (§ 33 Abs. 2 SGB XI).

Eine bestimmte Diagnose oder Minutenzahl ist nicht vorgeschrieben – Minuten galten nur für die alten Pflegestufen (Zeitaufwand-Tabelle).

Tragen Sie die Einstufungen aus dem Gutachten in den kostenlosen Pflegegrad-Rechner ein: Sie sehen die Punkte je Modul, den Pflegegrad und wie viel bis zum nächsten fehlt.

Punkte für Pflegegrad 3 nachrechnen →

Nur Pflegegrad 2 bekommen?

Zwischen Pflegegrad 2 und 3 liegen 252 € Pflegegeld im Monat, 3.024 € im Jahr. Fehlen nur wenige Punkte, lohnt der Blick ins Gutachten: Ist zum Beispiel die Hilfe beim Duschen oder nachts vollständig erfasst?

  • Bescheid vor weniger als einem Monat bekanntgegeben: Widerspruch gegen den Pflegegrad – letztes Datum mit dem Frist-Rechner.
  • Zustand hat sich seit dem Bescheid verschlechtert: Höherstufung beantragen.
  • Hat der Widerspruch Erfolg, gilt der höhere Pflegegrad in der Regel ab dem ursprünglichen Antrag, frühestens ab dem Zeitpunkt, zu dem die Voraussetzungen vorlagen; zu wenig gezahltes Pflegegeld zahlt die Kasse nach (§ 33 Abs. 1 SGB XI).

Pflegegrad 3 ab 2027 (Entwurf)

Nach dem Regierungsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes soll Pflegegrad 3 für Anträge ab 01.01.2027 erst ab 50 Punkten gelten, bei geänderter Punktewertung (Art. 1 Nr. 16 und 89 des Entwurfs). Das Pflegegeld für Pflegegrad 3 soll ab 2027 für alle 630 € betragen (Art. 1 Nr. 30). Wer den Antrag noch 2026 stellt, wird nach den heutigen Schwellen eingestuft; ein bestehender Pflegegrad soll nicht allein wegen der neuen Schwellen verloren gehen (§ 142b Abs. 1 und 2 im Entwurf, Art. 1 Nr. 86). Stand 16.10.2026, noch nicht beschlossen – mehr in Pflegereform 2027.

Häufige Fragen

Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 3?

2026: 599 € Pflegegeld im Monat bei Pflege durch Angehörige oder bis zu 1.497 € für einen Pflegedienst, dazu bis 131 € Entlastungsbetrag im Monat, den die Kasse für anerkannte Entlastungsangebote gegen Beleg erstattet (§ 45b SGB XI).

Ab wie vielen Punkten hat man Pflegegrad 3?

Ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkten (§ 15 Abs. 3 SGB XI; für Kinder bis 18 Monate gelten andere Werte). Nach dem Regierungsentwurf (Stand 16.10.2026, nicht beschlossen) für Anträge ab 2027 ab 50 Punkten.

Was bedeutet Pflegegrad 3?

Schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten – so nennt es § 15 Abs. 3 SGB XI.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 2 und 3?

Pflegegrad 3 beginnt bei 47,5 statt 27 Punkten. Das Pflegegeld ist 252 € höher (599 statt 347 € im Monat).

Kann man Pflegegeld und Pflegedienst bei Pflegegrad 3 kombinieren?

Ja. Das Pflegegeld sinkt um den genutzten Anteil der Sachleistung (§ 38 SGB XI).

Pflegegrad zu niedrig? Erst Frist und Punkte prüfen.

Bescheid und Gutachten fotografieren: Sie sehen kostenlos, bis wann der Widerspruch da sein muss, und ob die Punkte im Gutachten richtig zusammengezählt sind. Den kurzen Brief zur Fristwahrung gibt es gratis. Das vollständige Schreiben mit Begründung kostet 99 € einmalig.

Kostenlos prüfen →

Quellen

Alle Angaben geprüft am an den Originaldokumenten.

  1. § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit – Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, zuletzt geändert 24.07.2026
  2. § 14 SGB XI – Begriff der Pflegebedürftigkeit – Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, zuletzt geändert 24.07.2026
  3. § 33 SGB XI – Leistungsvoraussetzungen – Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, zuletzt geändert 24.07.2026
  4. § 36 SGB XI – Pflegesachleistung – Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, zuletzt geändert 24.07.2026
  5. § 37 SGB XI – Pflegegeld – Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, zuletzt geändert 24.07.2026
  6. § 38 SGB XI – Kombinationsleistung – Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, zuletzt geändert 24.07.2026
  7. § 39 SGB XI – Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson – Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, zuletzt geändert 24.07.2026
  8. § 41 SGB XI – Tagespflege und Nachtpflege – Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, zuletzt geändert 24.07.2026
  9. § 42a SGB XI – Gemeinsamer Jahresbetrag – Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, zuletzt geändert 24.07.2026
  10. § 43 SGB XI – Inhalt der Leistung (vollstationäre Pflege) – Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, zuletzt geändert 24.07.2026
  11. § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag – Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, zuletzt geändert 24.07.2026
  12. Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 an die Pflegeversicherung im Kurzüberblick – Bundesministerium für Gesundheit, Stand 04.11.2025
  13. § 15 SGB XI – Stufen der Pflegebedürftigkeit (Fassung bis 31.12.2016, Abs. 3: Zeitaufwand je Pflegestufe) – Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de (Archivkopie, Internet Archive), Seitenstand 03.06.2016, außer Kraft seit 01.01.2017
  14. Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz – PNOG), Gesetzentwurf der Bundesregierung – Bundesministerium für Gesundheit, Kabinettsbeschluss 30.09.2026

Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage allgemein. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall – dafür sind z. B. Sozialverbände (VdK, SoVD), Pflegestützpunkte, Verbraucherzentralen oder eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt für Sozialrecht da.

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