Pflegegrad 4: Wie viel Geld, Leistungen und Voraussetzungen 2026
Pflegegrad 4 ab 70 Punkten: 800 € Pflegegeld, bis zu 1.859 € für den Pflegedienst und alle weiteren Leistungen 2026. Voraussetzungen, Unterschied zu Pflegegrad 3 und was der Entwurf für 2027 vorsieht.
Pflegegrad 4 bekommt, wer bei der Begutachtung 70 bis unter 90 Punkte erreicht. Das Gesetz nennt das „schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten“ (§ 15 Abs. 3 SGB XI). Das Pflegegeld bei Pflegegrad 4 beträgt 2026 800 € im Monat – 201 € mehr als bei Pflegegrad 3.
Pflegegrad 4: Wie viel Geld gibt es 2026?
| Leistung | Pflegegrad 4 | zum Vergleich PG 3 |
|---|---|---|
| Pflegegeld (Pflege durch Angehörige) | 800 € / Monat | 599 € |
| Pflegesachleistung (Pflegedienst) | bis 1.859 € / Monat | 1.497 € |
| Tages- oder Nachtpflege | bis 1.685 € / Monat | 1.357 € |
| Pflegeheim (Pauschale für pflegebedingte Kosten) | 1.855 € / Monat, dazu Leistungszuschlag auf den Eigenanteil | 1.319 € |
| Entlastungsbetrag | bis 131 € / Monat | 131 € |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege | bis 3.539 € / Jahr | 3.539 € |
- Pflegegeld und Pflegedienst lassen sich kombinieren: Das Pflegegeld sinkt um den Anteil der genutzten Sachleistung (§ 38 SGB XI).
- Wer Pflegegeld bezieht, muss halbjährlich eine Beratung zu Hause abrufen. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist auf Wunsch auch eine Beratung pro Vierteljahr möglich (§ 37 Abs. 3 SGB XI).
- Pflegeheim: Zusätzlich zur Pauschale zahlt die Kasse einen Leistungszuschlag, der den Eigenanteil an den pflegebedingten Kosten senkt – im ersten Jahr des Heimbezugs um 15 %, danach um 30 und 50 % und ab dem vierten Jahr um 75 % (§ 43c SGB XI).
- Verhinderungspflege durch Verwandte oder Verschwägerte bis zum zweiten Grad oder Personen im selben Haushalt, die nicht erwerbsmäßig pflegen: in der Regel bis zum Doppelten des Pflegegeldes, also 1.600 € im Jahr. Nachgewiesene notwendige Kosten der Ersatzpflegeperson kann die Kasse darüber hinaus erstatten, zusammen bis 3.539 € (§ 39 Abs. 3 SGB XI; BMG).
- Für Pflegepersonen, die nicht erwerbsmäßig pflegen – meist Angehörige –, zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge, bei Pflegegrad 4 je nach bezogener Leistung bis zu 514,94 € im Monat (BMG). Voraussetzung unter anderem: Pflege von wenigstens zehn Stunden pro Woche, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage, und daneben regelmäßig höchstens 30 Stunden Erwerbsarbeit pro Woche (§ 44 Abs. 1 und § 19 SGB XI).
Alle Beträge für Pflegegrad 1 bis 5: Pflegegeld 2026.
Pflegegrad 4: Voraussetzungen
- 70 bis unter 90 Gesamtpunkte aus sechs Modulen, die Selbstversorgung zählt mit 40 Prozent am meisten (Punkte-Tabelle).
- Die Einschränkungen müssen voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen (§ 14 Abs. 1 SGB XI).
- Antrag bei der Pflegekasse. Leistungen gibt es ab dem Tag des Antrags, frühestens ab dem Vorliegen der Voraussetzungen; wird der Antrag erst in einem späteren Monat gestellt, ab dem 1. des Antragsmonats (§ 33 Abs. 1 SGB XI).
- In den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre pflegeversichert, auch als Familienversicherte (§ 33 Abs. 2 SGB XI).
Eine bestimmte Diagnose oder Minutenzahl ist nicht vorgeschrieben (§§ 14, 15 SGB XI). Ab 90 Punkten beginnt Pflegegrad 5.
Tragen Sie die Einstufungen aus dem Gutachten in den kostenlosen Pflegegrad-Rechner ein: Sie sehen die Punkte je Modul, den Pflegegrad und wie viel bis zum nächsten fehlt.
Punkte für Pflegegrad 4 nachrechnen →Nur Pflegegrad 3 bekommen?
Zwischen Pflegegrad 3 und 4 liegen 201 € Pflegegeld im Monat, 2.412 € im Jahr. Fehlen nur wenige Punkte, lohnt der Blick ins Gutachten: Sind zum Beispiel nächtliche Hilfe, Unruhe oder die Hilfe beim Essen vollständig erfasst? Was bei Pflegegrad 3 gilt: Pflegegrad 3.
- Bescheid vor weniger als einem Monat bekanntgegeben: Widerspruch gegen den Pflegegrad – letztes Datum mit dem Frist-Rechner.
- Zustand hat sich seit dem Bescheid verschlechtert: Höherstufung beantragen.
- Hat der Widerspruch Erfolg, gilt der höhere Pflegegrad in der Regel ab dem ursprünglichen Antrag, frühestens ab dem Zeitpunkt, zu dem die Voraussetzungen vorlagen; zu wenig gezahltes Pflegegeld zahlt die Kasse nach (§ 33 Abs. 1 SGB XI).
Pflegegrad 4 ab 2027 (Entwurf)
Häufige Fragen
Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 4?
2026: 800 € Pflegegeld im Monat bei Pflege durch Angehörige oder bis zu 1.859 € für einen Pflegedienst, dazu bis 131 € Entlastungsbetrag im Monat, den die Kasse für anerkannte Entlastungsangebote gegen Beleg erstattet (§ 45b SGB XI).
Ab wie vielen Punkten hat man Pflegegrad 4?
Ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkten (§ 15 Abs. 3 SGB XI; für Kinder bis 18 Monate gelten andere Werte). Nach dem Regierungsentwurf (Stand 16.10.2026, Entwurf) bleibt die Schwelle ab 2027 bei 70 Punkten.
Was bedeutet Pflegegrad 4?
Schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten – so nennt es § 15 Abs. 3 SGB XI.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 3 und 4?
Pflegegrad 4 beginnt bei 70 statt 47,5 Punkten. Das Pflegegeld ist 201 € höher (800 statt 599 € im Monat).
Wie oft ist die Beratung bei Pflegegrad 4 Pflicht?
Wer Pflegegeld bezieht, muss halbjährlich eine Beratung zu Hause abrufen; bei Pflegegrad 4 und 5 ist auf Wunsch eine Beratung pro Vierteljahr möglich (§ 37 Abs. 3 SGB XI).
Bescheid und Gutachten fotografieren: Sie sehen kostenlos, bis wann der Widerspruch da sein muss, und ob die Punkte im Gutachten richtig zusammengezählt sind. Den kurzen Brief zur Fristwahrung gibt es gratis. Das vollständige Schreiben mit Begründung kostet 99 € einmalig.
Kostenlos prüfen →Quellen
Alle Angaben geprüft am an den Originaldokumenten.
- § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit – Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, zuletzt geändert 24.07.2026
- § 14 SGB XI – Begriff der Pflegebedürftigkeit – Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, zuletzt geändert 24.07.2026
- § 33 SGB XI – Leistungsvoraussetzungen – Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, zuletzt geändert 24.07.2026
- § 36 SGB XI – Pflegesachleistung – Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, zuletzt geändert 24.07.2026
- § 37 SGB XI – Pflegegeld – Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, zuletzt geändert 24.07.2026
- § 38 SGB XI – Kombinationsleistung – Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, zuletzt geändert 24.07.2026
- § 39 SGB XI – Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson – Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, zuletzt geändert 24.07.2026
- § 41 SGB XI – Tagespflege und Nachtpflege – Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, zuletzt geändert 24.07.2026
- § 42a SGB XI – Gemeinsamer Jahresbetrag – Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, zuletzt geändert 24.07.2026
- § 43 SGB XI – Inhalt der Leistung (vollstationäre Pflege) – Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, zuletzt geändert 24.07.2026
- § 43c SGB XI – Begrenzung des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen – Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, zuletzt geändert 24.07.2026
- § 19 SGB XI – Begriff der Pflegeperson – Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, zuletzt geändert 24.07.2026
- § 44 SGB XI – Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen – Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, zuletzt geändert 24.07.2026
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag – Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, zuletzt geändert 24.07.2026
- Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 an die Pflegeversicherung im Kurzüberblick – Bundesministerium für Gesundheit, Stand 04.11.2025
- Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz – PNOG), Gesetzentwurf der Bundesregierung – Bundesministerium für Gesundheit, Kabinettsbeschluss 30.09.2026
Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage allgemein. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall – dafür sind z. B. Sozialverbände (VdK, SoVD), Pflegestützpunkte, Verbraucherzentralen oder eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt für Sozialrecht da.