Pflegegrad-Rechner: Punkte selbst berechnen
Wählen Sie je Kriterium, wie selbständig die Person ist – wie im Gutachten des Medizinischen Dienstes oder wie Sie den Alltag erleben. Sie sehen die Punkte je Modul, den Pflegegrad und was bis zum nächsten fehlt.
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Modul 1 · 10 %MobilitätBewegen im Bett, Sitzen, Umsetzen, Gehen in der Wohnung, Treppen.0Punkteöffnen ▾
Selbständig = ohne Hilfe einer anderen Person (Hilfsmittel zählen nicht als Hilfe). Überwiegend selbständig = etwas Hilfe, z. B. Anreichen, Erinnern, Bereitlegen. Überwiegend unselbständig = schafft nur einen kleinen Teil allein. Unselbständig = schafft es nicht allein.
Summe der Einzelpunkte: 0 → gewichtete Punkte: 0
Modul 2 · 15 % (mit Modul 3)Geistige Fähigkeiten und VerständigungErkennen, Orientierung, Erinnern, Entscheiden, Verstehen, Sprechen.0Punkteöffnen ▾
Wie gut gelingt das im Alltag? Gemeint ist die geistige Fähigkeit, nicht die körperliche.
Summe der Einzelpunkte: 0 → gewichtete Punkte: 0
Modul 3 · 15 % (mit Modul 2)Verhalten und PsycheWie oft braucht es Hilfe wegen Unruhe, Ängsten, Aggression, Antriebslosigkeit u. ä.?0Punkteöffnen ▾
Selten = ein- bis dreimal in zwei Wochen. Häufig = zweimal bis mehrmals pro Woche, aber nicht täglich. Gezählt wird, wie oft eine andere Person eingreifen oder helfen muss.
Summe der Einzelpunkte: 0 → gewichtete Punkte: 0 (zählt nicht: von Modul 2 und 3 zählt nur der höhere Wert)
Modul 4 · 40 %SelbstversorgungWaschen, Anziehen, Essen, Trinken, Toilette.0Punkteöffnen ▾
Selbständig = ohne Hilfe einer anderen Person (Hilfsmittel zählen nicht als Hilfe). Überwiegend selbständig = etwas Hilfe, z. B. Anreichen, Erinnern, Bereitlegen. Überwiegend unselbständig = schafft nur einen kleinen Teil allein. Unselbständig = schafft es nicht allein.
Nur bei überwiegender oder kompletter Harninkontinenz, Dauerkatheter oder Urostoma.
Nur bei überwiegender oder kompletter Stuhlinkontinenz oder Stoma.
Summe der Einzelpunkte: 0 → gewichtete Punkte: 0
Modul 5 · 20 %Krankheit und TherapieHilfe bei Medikamenten, Messungen, Wundversorgung, Arzt- und Therapiebesuchen.0Punkteöffnen ▾
Summe der Einzelpunkte: 0 → gewichtete Punkte: 0
Modul 6 · 15 %Alltag und soziale KontakteTagesablauf, Schlafen, Beschäftigung, Planen, Kontakt zu anderen.0Punkteöffnen ▾
Selbständig = ohne Hilfe einer anderen Person (Hilfsmittel zählen nicht als Hilfe). Überwiegend selbständig = etwas Hilfe, z. B. Anreichen, Erinnern, Bereitlegen. Überwiegend unselbständig = schafft nur einen kleinen Teil allein. Unselbständig = schafft es nicht allein.
Summe der Einzelpunkte: 0 → gewichtete Punkte: 0
So wird der Pflegegrad berechnet
- Der Medizinische Dienst bewertet 64 Kriterien in sechs Modulen (§ 15 SGB XI).
- Jede Einstufung bringt Einzelpunkte (Anlage 1).
- Die Summe je Modul wird in gewichtete Punkte umgerechnet (Anlage 2) – die Selbstversorgung zählt am meisten.
- Die gewichteten Punkte aller Module ergeben die Gesamtpunkte (höchstens 100) und damit den Pflegegrad.
| Modul | Gewichtung | höchstens |
|---|---|---|
| 1 Mobilität | 10 % | 10 Punkte |
| 2 Geistige und kommunikative Fähigkeiten | 15 % – nur der höhere Wert von Modul 2 und 3 zählt | 15 Punkte |
| 3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | 15 Punkte | |
| 4 Selbstversorgung | 40 % | 40 Punkte |
| 5 Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen | 20 % | 20 Punkte |
| 6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte | 15 % | 15 Punkte |
Die gewichteten Punkte steigen in Stufen: Ein Einzelpunkt mehr zählt nur, wenn er die Modulsumme in den nächsten Bereich hebt. Alle Bereiche: Pflegegrad-Punkte-Tabelle.
Ab wie vielen Punkten welcher Pflegegrad?
| Pflegegrad | Antrag bis 31.12.2026 | Antrag ab 01.01.2027 (Entwurf) |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 12,5 bis unter 27 | 15 bis unter 30 |
| Pflegegrad 2 | 27 bis unter 47,5 | 30 bis unter 50 |
| Pflegegrad 3 | 47,5 bis unter 70 | 50 bis unter 70 |
| Pflegegrad 4 | 70 bis unter 90 | 70 bis unter 90 |
| Pflegegrad 5 | 90 bis 100 | 90 bis 100 |
Für den Widerspruch gilt das Recht zum Zeitpunkt des ursprünglichen Antrags. Was die Reform sonst vorsieht: Pflegereform 2027.
Pflegegrad-Test: wie genau ist das Ergebnis?
- Die Rechnung ist dieselbe wie im Gesetz – das Ergebnis ist so genau und vollständig wie Ihre Einstufungen.
- Es zählen nur Einschränkungen, die voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen, und nur Hilfe einer anderen Person, nicht von Hilfsmitteln.
- Modul 5: vier Sammelfragen statt 16 Einzelkriterien. Seltene Maßnahmen wie Heimdialyse oder Beatmung und Therapiebesuche über drei Stunden fehlen – im Zweifel ist das Ergebnis dort etwas niedriger als im Gutachten.
- Der Rechner gilt für Erwachsene.
Pflegegrad zu niedrig? Gutachten nachrechnen
- Liegt der Bescheid vor, vergleichen Sie mit dem Gutachten: Stimmen die Summen, passt jede Einstufung zum Alltag?
- Aufbau des Widerspruchs: Widerspruch gegen den Pflegegrad; letztes Datum: Frist berechnen.
- Mit Pflegegrad-Widerspruch fotografieren Sie Bescheid und Gutachten – wir übernehmen alle Einstufungen, rechnen nach und zeigen die Frist, kostenlos. Den Widerspruch mit Begründung können Sie danach für 99 € einmalig erstellen.
Häufige Fragen
Wie wird der Pflegegrad berechnet?
Einzelpunkte je Kriterium werden je Modul in gewichtete Punkte umgerechnet (Anlage 2 zu § 15 SGB XI), zusammen höchstens 100. Ab 12,5 Punkten Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4, ab 90 Pflegegrad 5.
Wie genau ist der Pflegegrad-Rechner?
So genau wie Ihre Einstufungen; Modul 5 ist vereinfacht. Verbindlich entscheidet die Pflegekasse auf Grundlage des Gutachtens.
Was ändert sich 2027?
Laut Regierungsentwurf (Pflegeneuordnungsgesetz) sollen für Anträge ab 01.01.2027 höhere Schwellen gelten: 15 Punkte für Pflegegrad 1, 30 für Pflegegrad 2, 50 für Pflegegrad 3. Noch nicht beschlossen.
Gilt der Rechner auch für Kinder?
Nein. Bei Kindern vergleicht der Medizinische Dienst mit gleichaltrigen Kindern, bis 18 Monate gelten eigene Regeln (§ 15 Abs. 6 und 7 SGB XI). Der Rechner ist für Erwachsene.
Quellen
- § 15 SGB XI
- Anlage 1 zu § 15 SGB XI
- Anlage 2 zu § 15 SGB XI
- Gesetzentwurf PNOG (BMG, Stand 30.09.2026), Art. 1 Nr. 16, 86, 89
Der Rechner gibt eine unverbindliche Orientierung und ersetzt weder die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst noch die Entscheidung der Pflegekasse oder eine Rechtsberatung. Beratung im Einzelfall bieten z. B. Pflegestützpunkte, die Pflegeberatung der Pflegekasse und Sozialverbände wie VdK oder SoVD.