Pflegegrad 3 und 2: Zeitaufwand-Tabelle – und warum heute Punkte zählen
Wie viel Zeitaufwand braucht man für Pflegegrad 3 oder 2? Die Tabelle zeigt die alten Minuten der Pflegestufen, in welchen Pflegegrad sie 2017 übergeleitet wurden und welche Punkte heute entscheiden.
Eine Zeitaufwand-Tabelle für Pflegegrad 3 oder Pflegegrad 2 gibt es nicht. Seit dem 01.01.2017 entscheiden nicht mehr Minuten, sondern Punkte: wie stark Selbständigkeit und Fähigkeiten in sechs Lebensbereichen beeinträchtigt sind (§ 15 SGB XI). Minuten-Tabellen stammen aus der Zeit der Pflegestufen.
Pflegegrad und Zeitaufwand: die Tabelle im Vergleich
| Pflegestufe bis 2016 | Zeit pro Tag (davon Grundpflege) | heute |
|---|---|---|
| Pflegestufe I | mind. 90 Min. (über 45 Min.) | Pflegegrad 2 |
| Pflegestufe II | mind. 3 Std. (mind. 2 Std.) | Pflegegrad 3 |
| Pflegestufe III | mind. 5 Std. (mind. 4 Std.) | Pflegegrad 4 (Härtefall: 5) |
- Maßstab war der Zeitaufwand, den ein Angehöriger oder eine andere Person ohne Pflegeausbildung für Grundpflege und Hauswirtschaft braucht. Zusätzlich musste die Hilfe je nach Stufe mindestens einmal täglich, dreimal täglich oder rund um die Uhr nötig sein (§ 15 Abs. 1 und 3 SGB XI a. F.).
- War zusätzlich eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt (z. B. bei Demenz), galt der doppelte Stufensprung: Pflegestufe I → Pflegegrad 3, II → 4, III → 5. Ohne Pflegestufe („Stufe 0“) gab es Pflegegrad 2 (§ 140 Abs. 2 SGB XI).
- Übergeleitet wurde 2017 anhand der festgestellten Pflegestufe, ohne neue Begutachtung. Für einen Antrag heute spielen Minuten keine Rolle.
Was heute für Pflegegrad 2 und 3 zählt
| Pflegegrad | Gesamtpunkte (Antrag 2026) | Bedeutung laut Gesetz |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 12,5 bis unter 27 | geringe Beeinträchtigung |
| Pflegegrad 2 | 27 bis unter 47,5 | erhebliche Beeinträchtigung |
| Pflegegrad 3 | 47,5 bis unter 70 | schwere Beeinträchtigung |
| Pflegegrad 4 | 70 bis unter 90 | schwerste Beeinträchtigung |
| Pflegegrad 5 | 90 bis 100 | schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
Der Gutachter bewertet bei Erwachsenen 64 Kriterien, etwa „Duschen und Baden“ oder „Nächtliche Unruhe“ – je nach Selbständigkeit, Fähigkeit oder Häufigkeit. Wie daraus Punkte werden: Pflegegrad-Punkte-Tabelle.
Tragen Sie die Einstufungen aus dem Gutachten in den kostenlosen Pflegegrad-Rechner ein: Sie sehen die Punkte je Modul, den Pflegegrad und wie viel bis zum nächsten fehlt.
Punkte statt Minuten ausrechnen →Warum die Minuten abgeschafft wurden
Laut Gesetzesbegründung zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz war die „Ermittlung des Zeitaufwands für die Pflege durch Laien“ in der Fachwelt und bei Betroffenen kritisiert worden. Menschen mit vorrangig körperlichen Einschränkungen erreichten im Durchschnitt höhere Pflegestufen als Menschen mit kognitiven oder psychischen Einschränkungen (BT-Drs. 18/5926, S. 60).
Wo Zeit heute noch eine Rolle spielt
- Arzt- und Therapiebesuche (Modul 5): Gezählt werden regelmäßige Besuche mit Begleitung (wöchentlich oder monatlich, voraussichtlich mindestens sechs Monate). Dauert ein Termin einschließlich Fahrtzeit länger als drei Stunden, wird er doppelt gewertet (Anlage 1 zu § 15 SGB XI, Kriterien 5.13–5.15; BRi). Daraus entstehen meist nur wenige Einzelpunkte.
- Häufigkeit statt Dauer: In Modul 3 (Verhalten) zählt, wie oft deswegen Unterstützung nötig ist – von „selten“ (ein- bis dreimal in zwei Wochen) bis „täglich“. In Modul 5 (z. B. Medikamente, Verbände) zählt, wie oft eine Maßnahme pro Tag, Woche oder Monat mit Hilfe erfolgt.
- Pflegetagebuch: Minuten bringen keine Punkte. Das Tagebuch zeigt dem Gutachter aber, wobei und wie oft Hilfe nötig ist – Vorlage im Pflegetagebuch.
Beispiel: viel Zeit, trotzdem nur Pflegegrad 2?
Wer täglich drei Stunden hilft, davon mindestens zwei bei der Grundpflege, hätte früher den Zeitwert für Pflegestufe II erreicht. Heute hängt der Pflegegrad nicht von Stunden ab, sondern davon, wie die einzelnen Kriterien eingestuft werden – das Ergebnis kann niedriger oder höher liegen. Passt der Pflegegrad nicht zum Alltag, lohnt der Blick ins Gutachten: Widerspruch gegen den Pflegegrad.
Häufige Fragen
Wie viel Zeitaufwand braucht man für Pflegegrad 3?
Keinen. Seit 2017 wird keine Zeit mehr ermittelt, sondern Punkte: Pflegegrad 3 ab 47,5 von 100 Gesamtpunkten (§ 15 Abs. 3 SGB XI). Die frühere Pflegestufe II (mindestens drei Stunden täglich) wurde in Pflegegrad 3 übergeleitet, mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz in Pflegegrad 4.
Wie viel Zeitaufwand braucht man für Pflegegrad 2?
Auch hier gibt es keine Minuten. Pflegegrad 2 gilt ab 27 Gesamtpunkten; die frühere Pflegestufe I (mindestens 90 Minuten täglich) wurde in Pflegegrad 2 übergeleitet, mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz in Pflegegrad 3.
Gibt es eine offizielle Zeitaufwand-Tabelle für Pflegegrade?
Nein. Minuten standen nur im alten § 15 Abs. 3 SGB XI für die Pflegestufen bis 31.12.2016.
Welcher Pflegegrad entspricht Pflegestufe 1?
Pflegegrad 2, mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegrad 3 (§ 140 Abs. 2 SGB XI).
Zählt die Pflegezeit heute gar nicht mehr?
Für die Punkte kaum. Bewertet werden Selbständigkeit, Fähigkeiten und Häufigkeit, nicht Minuten. Zeit spielt nur am Rand eine Rolle: Regelmäßige Arzt- und Therapiebesuche, die mit Fahrtzeit länger als drei Stunden dauern, werden doppelt gewertet; außerdem zählen zeit- und technikintensive Maßnahmen wie Heimbeatmung (Anlage 1 zu § 15 SGB XI, Modul 5).
Bescheid und Gutachten fotografieren: Sie sehen kostenlos, bis wann der Widerspruch da sein muss, und ob die Punkte im Gutachten richtig zusammengezählt sind. Den kurzen Brief zur Fristwahrung gibt es gratis. Das vollständige Schreiben mit Begründung kostet 99 € einmalig.
Kostenlos prüfen →Quellen
Alle Angaben geprüft am an den Originaldokumenten.
- § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit – Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, zuletzt geändert 24.07.2026
- § 15 SGB XI – Stufen der Pflegebedürftigkeit (Fassung bis 31.12.2016, Abs. 3: Zeitaufwand je Pflegestufe) – Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de (Archivkopie, Internet Archive), Seitenstand 03.06.2016, außer Kraft seit 01.01.2017
- § 140 SGB XI – Anzuwendendes Recht und Überleitung in die Pflegegrade – Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, zuletzt geändert 24.07.2026
- Anlage 1 SGB XI – Einzelpunkte der Module 1 bis 6 – Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, zuletzt geändert 24.07.2026
- Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI (Begutachtungs-Richtlinien, BRi) – Medizinischer Dienst Bund, vom 26.08.2026, in Kraft seit 01.10.2026
- Entwurf eines Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II), Gesetzentwurf der Bundesregierung, Drucksache 18/5926 – Deutscher Bundestag, 07.09.2015
- Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz – PNOG), Gesetzentwurf der Bundesregierung – Bundesministerium für Gesundheit, Kabinettsbeschluss 30.09.2026
Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage allgemein. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall – dafür sind z. B. Sozialverbände (VdK, SoVD), Pflegestützpunkte, Verbraucherzentralen oder eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt für Sozialrecht da.