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Pflegegrad-Widerspruch
Vorlage

Pflegetagebuch: kostenlose Vorlage und Anleitung

Pflegetagebuch kostenlos als PDF-Vorlage für 7 Tage, gegliedert nach den sechs Modulen der Begutachtung. Was hineingehört, Beispiel-Einträge und wie es bei Begutachtung und Widerspruch hilft.

Redaktion Pflegegrad-Widerspruch · Stand · 3 Min. Lesezeit · 4 amtliche Quellen

Ein Pflegetagebuch hält über mehrere Tage fest, wobei ein pflegebedürftiger Mensch Hilfe braucht – auch nachts. Es ist der wichtigste eigene Beleg für die Begutachtung und einen Widerspruch.

Pflegetagebuch-Vorlage zum Ausdrucken

↓Pflegetagebuch – Vorlage für 7 Tage (PDF)PDF · 15 Seiten · je Tag zwei Seiten, gegliedert nach den sechs Modulen

Die kostenlose Vorlage als PDF folgt den sechs Bereichen, in denen der Medizinische Dienst die Selbständigkeit bewertet (§ 14 Abs. 2 SGB XI).

  1. Seite 1: Name, Zeitraum, wer das Tagebuch führt.
  2. Mindestens sieben Tage am Stück, auch nachts – so werden wöchentliche Ereignisse sichtbar.
  3. Je Eintrag: was passiert ist, welche Hilfe (E = Erinnern/Anleiten, B = Beaufsichtigen, T = Teil übernehmen, V = vollständig übernehmen), wie viele Minuten.
  4. Wochenübersicht ausfüllen, unterschreiben, zur Begutachtung bereitlegen. Zum Widerspruch eine Kopie schicken, das Original behalten.

Wozu ein Pflegetagebuch?

Was nachts, an schlechten Tagen oder beim Arzttermin passiert, sieht der Gutachter beim Besuch nicht. Laut Begutachtungs-Richtlinien (BRi) werden Sie gebeten, Pflegetagebücher bereitzulegen (Kap. 3.2.2.1); der Gutachter wertet sie aus wie Arztberichte (Kap. 5.5.1).

SituationWofür
Vor der BegutachtungNichts vergessen, Kopie für den Gutachter
Beim WiderspruchBelegt, wo das Gutachten nicht zum Alltag passt
Vor einem Antrag auf HöherstufungZeigt, was sich seit der letzten Begutachtung verändert hat

Was gehört hinein?

  • Was die Person nicht ohne die Hilfe eines Menschen schafft – egal, wer hilft. Ein Hilfsmittel allein (Rollator, Haltegriff) ist keine Hilfe.
  • Nur, was voraussichtlich mindestens sechs Monate besteht und mindestens einmal pro Woche vorkommt (BRi Kap. 5.8.2 und 5.8.3). Ein einzelner schlechter Tag ist kein Beleg.
  • Konkret: „kommt nicht aus der Wanne“, „vergisst nach dem Einseifen, was als Nächstes kommt“ – und wie oft.
  • Minuten zählen nicht für die Punkte, zeigen aber, wie umfangreich die Hilfe ist.

Beispiel-Einträge

UhrzeitWas war?HilfeModul
06:40Kam nicht allein hoch zum Sitzen, an den Schultern hochgezogenTeil übernommen1
07:15Duschen: Ein- und Ausstieg nur mit Festhalten, Rücken und Beine gewaschenTeil übernommen4
08:00Tabletten gerichtet und gereicht, sonst vergisst sie sievollständig5
14:30Wollte zum „Bus nach Hause“, wurde lautDabeibleiben, beruhigen3
02:10Stand nachts auf, suchte die Handtasche, zurück ins Bett gebrachtDabeibleiben3 (nachts)

Worauf Sie je Modul achten

  • 1 Mobilität: umdrehen, sitzen, Bett → Stuhl, gehen, Treppen. Wann muss jemand stützen oder danebenstehen?
  • 2 und 3 Denken, Verhalten: Jedes Ereignis zählen – Unruhe, Rufen, Abwehr, Ängste, nächtliches Aufstehen. Laut Anlage 1 zu § 15 SGB XI zählt in Modul 3: nie, selten (1–3× in zwei Wochen), häufig (2× bis mehrmals pro Woche) oder täglich.
  • 4 Selbstversorgung (40 Prozent, zählt am meisten): Waschen, Anziehen, Essen, Toilette, Inkontinenz. Auch Erinnern ist Hilfe.
  • 5 Krankheit und Therapie: Medikamente, Blutzucker, Spritzen, Verbände, Kompressionsstrümpfe, Arzttermine mit Begleitung – mit genauen Zahlen pro Tag, Woche, Monat.
  • 6 Alltag und Kontakte: Tagesablauf, Schlaf, Beschäftigung, Planen. Wann muss jemand den Tag strukturieren, wecken oder zu Kontakten anregen?

Einkaufen, Putzen und Wege außer Haus zählen nicht für die Punkte (§ 18a Abs. 3 SGB XI) – eine Zeile in der Wochenübersicht genügt.

Tragen Sie die Einstufungen aus dem Gutachten in den kostenlosen Pflegegrad-Rechner ein: Sie sehen die Punkte je Modul, den Pflegegrad und wie viel bis zum nächsten fehlt.

Gutachten mit dem Alltag vergleichen →

Tipps, damit das Tagebuch überzeugt

  • Sofort aufschreiben, nicht abends aus dem Gedächtnis.
  • Ehrlich: nichts übertreiben, nichts weglassen, weil es „selbstverständlich“ ist.
  • Alle Helfenden – Pflegedienst, Geschwister, Nachbarn – tragen ihre Einsätze ein.

Häufige Fragen

Was ist ein Pflegetagebuch?

Eine Aufzeichnung über mehrere Tage, wobei eine pflegebedürftige Person Hilfe braucht. Die Begutachtungs-Richtlinien nennen es als Unterlage, die der Gutachter auswertet.

Wie lange sollte man ein Pflegetagebuch führen?

Mindestens eine Woche am Stück, besser zwei.

Ist ein Pflegetagebuch Pflicht?

Nein. Der Medizinische Dienst bittet aber darum, vorhandene Pflegetagebücher bereitzulegen (BRi Kap. 3.2.2.1).

Muss ich die Minuten aufschreiben?

Sie fließen nicht in die Punkte ein, zeigen aber, wie aufwendig die Hilfe ist.

Pflegegrad zu niedrig? Erst Frist und Punkte prüfen.

Bescheid und Gutachten fotografieren: Sie sehen kostenlos, bis wann der Widerspruch da sein muss, und ob die Punkte im Gutachten richtig zusammengezählt sind. Den kurzen Brief zur Fristwahrung gibt es gratis. Das vollständige Schreiben mit Begründung kostet 99 € einmalig.

Kostenlos prüfen →

Quellen

Alle Angaben geprüft am an den Originaldokumenten.

  1. Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI (Begutachtungs-Richtlinien, BRi) – Medizinischer Dienst Bund, vom 26.08.2026, in Kraft seit 01.10.2026
  2. § 14 SGB XI – Begriff der Pflegebedürftigkeit – Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, zuletzt geändert 24.07.2026
  3. § 18a SGB XI – Begutachtungsverfahren – Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, zuletzt geändert 24.07.2026
  4. Anlage 1 SGB XI – Einzelpunkte der Module 1 bis 6 – Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, zuletzt geändert 24.07.2026

Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage allgemein. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall – dafür sind z. B. Sozialverbände (VdK, SoVD), Pflegestützpunkte, Verbraucherzentralen oder eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt für Sozialrecht da.

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