Pflegegrad 1: Wie viel Geld, Leistungen und Voraussetzungen 2026
Pflegegrad 1 ab 12,5 Punkten: kein Pflegegeld, aber bis zu 131 € Entlastungsbetrag im Monat, Pflegehilfsmittel, Zuschuss zum Umbau und Beratung. Alle Leistungen 2026, Voraussetzungen, Unterschied zu Pflegegrad 2 und was der Entwurf für 2027 vorsieht.
Pflegegrad 1 bekommt, wer bei der Begutachtung 12,5 bis unter 27 Punkte erreicht. Das Gesetz nennt das „geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten“ (§ 15 Abs. 3 SGB XI). Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 1 nicht – aber bis zu 131 € Entlastungsbetrag im Monat und weitere Leistungen.
Pflegegrad 1: Wie viel Geld gibt es 2026?
| Leistung | Pflegegrad 1 | zum Vergleich PG 2 |
|---|---|---|
| Pflegegeld (Pflege durch Angehörige) | kein Anspruch | 347 € / Monat |
| Pflegesachleistung (Pflegedienst) | kein Anspruch, nur über den Entlastungsbetrag | bis 796 € / Monat |
| Entlastungsbetrag | bis 131 € / Monat, Erstattung gegen Beleg | 131 € |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis 42 € / Monat | 42 € |
| Umbau der Wohnung (Wohnumfeld) | bis 4.180 € je Maßnahme | 4.180 € |
| Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) | bis 40 € / Monat, dazu bis 30 € für Unterstützung | 40 € + 30 € |
| Pflegeheim (Pauschale für pflegebedingte Kosten) | Zuschuss 131 € / Monat | 805 € / Monat, dazu Leistungszuschlag auf den Eigenanteil |
| Ambulant betreute Wohngruppe | 224 € / Monat, wenn die Voraussetzungen des § 45f erfüllt sind | 224 € |
- Pflegegeld und Pflegesachleistung gibt es erst ab Pflegegrad 2 (§ 37 Abs. 1, § 36 Abs. 1 SGB XI). Tages- und Kurzzeitpflege lassen sich bei Pflegegrad 1 nur über den Entlastungsbetrag bezahlen (BMG).
- Alle Beträge für Pflegegrad 1 bis 5: Pflegegeld 2026.
Pflegegrad 1: Leistungen im Überblick
Was einem bei Pflegegrad 1 zusteht, listet § 28a SGB XI auf. Die wichtigsten Punkte für zu Hause:
- Pflegeberatung durch die Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt, auf Wunsch zu Hause (§ 7a SGB XI).
- Beratungsbesuch zu Hause: Anspruch einmal im Halbjahr – bei Pflegegrad 1 freiwillig, keine Pflicht (§ 37 Abs. 3 SGB XI).
- Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zum Umbau, etwa für technische Hilfen im Haushalt (§ 40 SGB XI).
- Pflegekurse für Angehörige und Ehrenamtliche (§ 45 SGB XI).
- Für berufstätige Angehörige: zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung (§ 44a SGB XI).
- Entlastungsbetrag – dazu der nächste Abschnitt.
Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1: So wird er genutzt
- Kein Bargeld: Die Kasse erstattet bis zu 131 € im Monat für Rechnungen anerkannter Angebote. Ein vorheriger Antrag ist nicht nötig; die Erstattung beantragen Sie, indem Sie die Belege einreichen (§ 45b Abs. 1 und 2 SGB XI).
- Wofür: Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Pflegedienst und nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, zum Beispiel Hilfe im Haushalt (§ 45a SGB XI) oder Betreuung. Bei Pflegegrad 1 darf der Pflegedienst auch bei der Selbstversorgung helfen, etwa bei Körperpflege, An- und Auskleiden oder Essen – ab Pflegegrad 2 ist das über den Entlastungsbetrag ausgeschlossen (§ 45b Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 SGB XI).
- Ansparen: Nicht verbrauchtes Geld kann nach geltendem Recht ins erste Halbjahr des Folgejahres übertragen werden. Der Entwurf enthält für Pflegegrad 1 zu Hause keine Übergangs- oder Besitzstandsregel: Ab 2027 entfällt der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1, und das neue Sozialraumbudget sieht kein Ansparen mehr vor (Stand 16.10.2026, Entwurf).
Pflegegrad 1: Voraussetzungen und Punkte
- 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte aus sechs Modulen, etwa Mobilität, Selbstversorgung und Alltagsgestaltung (Punkte-Tabelle).
- Die Einschränkungen bestehen voraussichtlich mindestens sechs Monate (§ 14 Abs. 1 SGB XI).
- Antrag bei der Pflegekasse. Leistungen gibt es ab dem Antrag, frühestens ab dem Vorliegen der Voraussetzungen. Wird der Antrag erst nach dem Monat gestellt, in dem die Pflegebedürftigkeit eingetreten ist, ab Beginn des Antragsmonats (§ 33 Abs. 1 SGB XI).
- In den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre pflegeversichert, auch als Familienversicherte (§ 33 Abs. 2 SGB XI).
Pflegegrad 1 ist häufig: 2025 empfahl der Medizinische Dienst ihn bei 29,0 Prozent der Erstbegutachtungen und bei 18,4 Prozent aller Begutachtungen (Report Pflegebedürftigkeit 2026).
Tragen Sie die Einstufungen aus dem Gutachten in den kostenlosen Pflegegrad-Rechner ein: Sie sehen die Punkte je Modul, den Pflegegrad und wie viel bis zum nächsten fehlt.
Punkte für Pflegegrad 1 oder 2 nachrechnen →Pflegegrad 1 oder doch 2?
Ab 27 Punkten gilt Pflegegrad 2 – und damit bei Pflege durch Angehörige 347 € Pflegegeld im Monat, 4.164 € im Jahr, die es bei Pflegegrad 1 nicht gibt. Liegt das Ergebnis knapp unter 27, lohnt der Blick ins Gutachten: Ist zum Beispiel die Hilfe beim Duschen, bei Medikamenten oder bei Arztbesuchen vollständig erfasst?
- Bescheid vor weniger als einem Monat bekanntgegeben: Widerspruch gegen Pflegegrad 1 – letztes Datum mit dem Frist-Rechner.
- Zustand hat sich seit dem Bescheid verschlechtert: Höherstufung beantragen. Bei Höherstufungsanträgen aus Pflegegrad 1 empfahl der Medizinische Dienst 2025 in 61,2 Prozent Pflegegrad 2 – über den Einzelfall sagt diese Zahl nichts.
Pflegegrad 1 ab 2027 (Entwurf)
Häufige Fragen
Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 1?
Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 1 nicht. Die Kasse erstattet 2026 bis zu 131 € Entlastungsbetrag im Monat für anerkannte Entlastungsangebote gegen Beleg (§ 45b SGB XI), dazu kommen bis zu 42 € im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
Was steht einem bei Pflegegrad 1 zu?
Unter anderem Pflegeberatung, ein Beratungsbesuch zu Hause im Halbjahr, Pflegehilfsmittel, bis 4.180 € je Umbaumaßnahme, digitale Pflegeanwendungen, Pflegekurse für Angehörige und der Entlastungsbetrag – die vollständige Liste steht in § 28a SGB XI.
Ab wie vielen Punkten hat man Pflegegrad 1?
Ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkten (§ 15 Abs. 3 SGB XI; für Kinder bis 18 Monate gelten andere Werte). Nach dem Regierungsentwurf (Stand 16.10.2026, nicht beschlossen) für Anträge ab 2027 ab 15 Punkten.
Bekommt man bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?
Nein. Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2, 2026 sind das 347 € im Monat (§ 37 Abs. 1 SGB XI).
Muss man den Entlastungsbetrag beantragen?
Ein vorheriger Antrag ist nicht nötig. Die Erstattung beantragen Sie, indem Sie die Rechnungen des anerkannten Angebots einreichen (§ 45b Abs. 2 SGB XI).
Bescheid und Gutachten fotografieren: Sie sehen kostenlos, bis wann der Widerspruch da sein muss, und ob die Punkte im Gutachten richtig zusammengezählt sind. Den kurzen Brief zur Fristwahrung gibt es gratis. Das vollständige Schreiben mit Begründung kostet 99 € einmalig.
Kostenlos prüfen →Quellen
Alle Angaben geprüft am an den Originaldokumenten.
- § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit – Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, zuletzt geändert 24.07.2026
- § 14 SGB XI – Begriff der Pflegebedürftigkeit – Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, zuletzt geändert 24.07.2026
- § 28a SGB XI – Leistungen bei Pflegegrad 1 – Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, zuletzt geändert 24.07.2026
- § 7a SGB XI – Pflegeberatung – Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, zuletzt geändert 24.07.2026
- § 33 SGB XI – Leistungsvoraussetzungen – Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, zuletzt geändert 24.07.2026
- § 36 SGB XI – Pflegesachleistung – Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, zuletzt geändert 24.07.2026
- § 37 SGB XI – Pflegegeld – Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, zuletzt geändert 24.07.2026
- § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, zuletzt geändert 24.07.2026
- § 40b SGB XI – Leistungsanspruch beim Einsatz digitaler Pflegeanwendungen – Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, zuletzt geändert 24.07.2026
- § 43 SGB XI – Inhalt der Leistung (vollstationäre Pflege) – Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, zuletzt geändert 24.07.2026
- § 44a SGB XI – Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung – Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, zuletzt geändert 24.07.2026
- § 45 SGB XI – Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen – Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, zuletzt geändert 24.07.2026
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag – Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, zuletzt geändert 24.07.2026
- § 45f SGB XI – Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen – Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, zuletzt geändert 24.07.2026
- Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 an die Pflegeversicherung im Kurzüberblick – Bundesministerium für Gesundheit, Stand 04.11.2025
- Report Pflegebedürftigkeit 2026 – Medizinischer Dienst Bund, Juli 2026, Daten 2025
- § 84 SGG – Widerspruchsfrist und Form – Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, zuletzt geändert 20.05.2026
- Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz – PNOG), Gesetzentwurf der Bundesregierung – Bundesministerium für Gesundheit, Kabinettsbeschluss 30.09.2026
Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage allgemein. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall – dafür sind z. B. Sozialverbände (VdK, SoVD), Pflegestützpunkte, Verbraucherzentralen oder eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt für Sozialrecht da.